Treffen: Mord 'n' More - die Wochenendfreizeit für Jung und Alt
Deutschland
Bad Grund
37539
nur für eingeloggte Benutzer berechenbar
30
Nichtraucher
in einem gemieteten Raum
Ein Wochenende lang Krimi(spiel) und Spaß!
Beim Tatort entlarvt Ihr schon während des Vorspanns den Täter, und Ihr
werdet von Familie und Freunden (heimlich) Miss Marple oder Sherlock
Holmes genannt?
In Bad Grund werden wir mindestens ein Krimispiel spielen.
Dabei schlüpft jeder in eine Rolle, aber keine Angst – schauspielern muss niemand (Es ist aber durchaus erlaubt)!
In gemütlicher Runde wird dann gemeinsam ermittelt, wer die Tat begangen
hat. Sicher ist dabei nur eins: Einer möchte gar nicht, dass der Fall
gelöst wird, denn er ist der Täter!
Das Thema „Krimi“ wird uns an diesem Wochenende natürlich auch auf die
eine oder andere Art und Weise begegnen. Ihr dürft gespannt sein!
Aber auch anderen (Gruppen-)Aktivitäten sollen an diesem Wochenende
nicht zu kurz kommen – schließlich geht es hier nicht nur um Mord,
sondern auch um More ;).
Also, auf nach Bad Grund!
Veranstalter
Bei der Freizeit handelt es sich um eine Privatveranstaltung, die hauptverantwortlich von
Carmen Clark
05102/7969902
carmen.clark@gmx.net
organisiert wird.
Sie richtet sich vornehmlich an alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und an dem/den Krimispiel/en teilnehmen wollen.
Die Spieler/innen dürfen ggf. gerne ihre Partner/innen und Kinder
mitbringen. Für die Partner/innen und die Kinder gibt es eigene tolle
Programme.
Unkostenbeitrag
Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf € 85,- pro Teilnehmer/in.
Für Familien gilt folgende Staffelung:
Die ersten beiden Personen zahlen € 85,- pro Person, jede weitere Person der Familie zahlt € 70,-.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren zahlen generell den niedrigeren
Unkostenbeitrag, Kinder bis zum Alter von einem Jahr zahlen nichts
(werden aber bitte trotzdem angemeldet).
Wie erwähnt, wird diese Fahrt privat organisiert, so dass weitere Rabatte nur sehr begrenzt möglich sind.
Aber: Niemand soll aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen.
Sprecht mich also bitte ggf. an, selbstverständlich behandele ich Eure
Informationen vertraulich.
Sollte am Ende der Freizeit ein Überschuss erwirtschaftet worden sein,
der mindestens € 5,- pro Person beträgt, wird das Geld anteilig an alle
Teilnehmer zurück gezahlt. Ein kleinerer Überschuss wird für unsere
Gruppenkasse verwendet.
Leistungen
Unterbringung:
Die Unterbringung in Bad Grund erfolgt in einem Selbstversorgerhaus mit
Drei- und Vierbettzimmern und ist im Unkostenbeitrag inbegriffen. Die
Unterbringung in einem der Zimmer mit weniger Personen ist gegen einen
anteiligen Kostenaufschlag begrenzt möglich.
Verpflegung:
Für die Verpflegung sorgen wir alle gemeinsam, die dafür erforderlichen Lebensmittel sind im Unkostenbeitrag inbegriffen.
Kinderbetreuung:
Für die Kinderbetreuung ist gesorgt, sie ist im Unkostenbeitrag inbegriffen.
Sonstiges:
Alles, was für das Wochenendprogramm an Material etc. nötig ist, ist im Unkostenbeitrag enthalten.
An- und Abreise:
Bei der Freizeit handelt es sich um eine Fahrt mit eigener An- und
Abreise, für die Fahrgemeinschaften organisiert werden können.
Die Kosten dafür sind nicht (!) im Unkostenbeitrag enthalten.
Weitere Infos:
Weitere Infos folgen nach der Anmeldung. Bei Fragen wendet Euch gerne an Carmen.
Reisebedingungen
Bitte meldet Euch mit dem entsprechenden Formular an.
Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt, Ihr erhaltet eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldung ist verbindlich und wird nach Eingang Eurer Anzahlung rechtskräftig.
Die Anzahlung von Euro 25,- pro Person entrichtet Ihr bitte innerhalb
von einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung an mich.
Den Restbetrag zahlt Ihr bitte bis spätestens 21. Mai 2017.
Bei Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin wird die Anzahlung als
Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei kurzfristigem Rücktritt (bis 4
Wochen vor Reisebeginn) kann von der Organisatorin der volle Reisepreis
eingefordert werden.
Ich behalte mir vor, Anmeldungen abzulehnen.
Jegliche Haftung wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein, so sollen sie durch
die nächste wirksame Bedingung ersetzt werden. Die Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des
Vertrages im Ganzen.
Beim Tatort entlarvt Ihr schon während des Vorspanns den Täter, und Ihr
werdet von Familie und Freunden (heimlich) Miss Marple oder Sherlock
Holmes genannt?
In Bad Grund werden wir mindestens ein Krimispiel spielen.
Dabei schlüpft jeder in eine Rolle, aber keine Angst – schauspielern muss niemand (Es ist aber durchaus erlaubt)!
In gemütlicher Runde wird dann gemeinsam ermittelt, wer die Tat begangen
hat. Sicher ist dabei nur eins: Einer möchte gar nicht, dass der Fall
gelöst wird, denn er ist der Täter!
Das Thema „Krimi“ wird uns an diesem Wochenende natürlich auch auf die
eine oder andere Art und Weise begegnen. Ihr dürft gespannt sein!
Aber auch anderen (Gruppen-)Aktivitäten sollen an diesem Wochenende
nicht zu kurz kommen – schließlich geht es hier nicht nur um Mord,
sondern auch um More ;).
Also, auf nach Bad Grund!
Veranstalter
Bei der Freizeit handelt es sich um eine Privatveranstaltung, die hauptverantwortlich von
Carmen Clark
05102/7969902
carmen.clark@gmx.net
organisiert wird.
Sie richtet sich vornehmlich an alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und an dem/den Krimispiel/en teilnehmen wollen.
Die Spieler/innen dürfen ggf. gerne ihre Partner/innen und Kinder
mitbringen. Für die Partner/innen und die Kinder gibt es eigene tolle
Programme.
Unkostenbeitrag
Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf € 85,- pro Teilnehmer/in.
Für Familien gilt folgende Staffelung:
Die ersten beiden Personen zahlen € 85,- pro Person, jede weitere Person der Familie zahlt € 70,-.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren zahlen generell den niedrigeren
Unkostenbeitrag, Kinder bis zum Alter von einem Jahr zahlen nichts
(werden aber bitte trotzdem angemeldet).
Wie erwähnt, wird diese Fahrt privat organisiert, so dass weitere Rabatte nur sehr begrenzt möglich sind.
Aber: Niemand soll aus finanziellen Gründen zu Hause bleiben müssen.
Sprecht mich also bitte ggf. an, selbstverständlich behandele ich Eure
Informationen vertraulich.
Sollte am Ende der Freizeit ein Überschuss erwirtschaftet worden sein,
der mindestens € 5,- pro Person beträgt, wird das Geld anteilig an alle
Teilnehmer zurück gezahlt. Ein kleinerer Überschuss wird für unsere
Gruppenkasse verwendet.
Leistungen
Unterbringung:
Die Unterbringung in Bad Grund erfolgt in einem Selbstversorgerhaus mit
Drei- und Vierbettzimmern und ist im Unkostenbeitrag inbegriffen. Die
Unterbringung in einem der Zimmer mit weniger Personen ist gegen einen
anteiligen Kostenaufschlag begrenzt möglich.
Verpflegung:
Für die Verpflegung sorgen wir alle gemeinsam, die dafür erforderlichen Lebensmittel sind im Unkostenbeitrag inbegriffen.
Kinderbetreuung:
Für die Kinderbetreuung ist gesorgt, sie ist im Unkostenbeitrag inbegriffen.
Sonstiges:
Alles, was für das Wochenendprogramm an Material etc. nötig ist, ist im Unkostenbeitrag enthalten.
An- und Abreise:
Bei der Freizeit handelt es sich um eine Fahrt mit eigener An- und
Abreise, für die Fahrgemeinschaften organisiert werden können.
Die Kosten dafür sind nicht (!) im Unkostenbeitrag enthalten.
Weitere Infos:
Weitere Infos folgen nach der Anmeldung. Bei Fragen wendet Euch gerne an Carmen.
Reisebedingungen
Bitte meldet Euch mit dem entsprechenden Formular an.
Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt, Ihr erhaltet eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldung ist verbindlich und wird nach Eingang Eurer Anzahlung rechtskräftig.
Die Anzahlung von Euro 25,- pro Person entrichtet Ihr bitte innerhalb
von einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung an mich.
Den Restbetrag zahlt Ihr bitte bis spätestens 21. Mai 2017.
Bei Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin wird die Anzahlung als
Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei kurzfristigem Rücktritt (bis 4
Wochen vor Reisebeginn) kann von der Organisatorin der volle Reisepreis
eingefordert werden.
Ich behalte mir vor, Anmeldungen abzulehnen.
Jegliche Haftung wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein, so sollen sie durch
die nächste wirksame Bedingung ersetzt werden. Die Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des
Vertrages im Ganzen.
2017
So 2
Jul
um 00:00